Die E-Rechnung kommt - Zeit zu handeln!
Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zur E-Rechnung für Unternehmer. Zwar hat der Gesetzgeber die Einführung stufenhaft geplant, dennoch sollten Sie sich jetzt informieren und entsprechende Vorkehrungen treffen, denn bereits ab dem 01.01.2025 müssen Sie als Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Betroffen sind hierbei nicht nur „typische“ Unternehmer, sondern z. Bsp. auch Unternehmer, die steuerfreie Umsätze erzielen, wie Vermieter, Photovoltaikanlagenbetreiber, Ärzte etc.
Für den Versand von E-Rechnungen gewährt die Finanzverwaltung Übergangsfristen.
Folgende Übergangsfristen sind vorgesehen:
01.01.2025
Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen im struktrierten elektronischen Format (ZUGFeRD 2.0; XRechnung) zu empfangen.
01.01.2027
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen an inländische Unternehmen (B2B) E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format schreiben.
(Ausnahmen: Fahrausweise und Kleinbetragsrechnungen)
01.01.2028
Alle Unternehmen müssen an inländische Unternehmen E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format schreiben.
Es lohnt sich, möglichst rechtzeitig auf E-Rechnungen umzustellen, damit Sie Ihre internen Prozesse möglichst früh anpassen können.
Informationen rund um das Thema E-Rechnung können Sie unserem Mandantenrundschreiben entnehmen. Für zusätzliche Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Franke und Frau Weber zur Verfügung.
Hilfeleistung bei der technischen Umsetzung mit Datev bietet Ihnen die
APS Aktiv PC Support AG.
Ihre Ansprechpartner zur E-Rechnung:
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 07821 / 2704 – 19